Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endverbraucher):

Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.
Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Verkaufshaus, während der Öffnungszeiten, unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

E - Scooter - Team
Karl – Marx - Str. 64-66
14612 Falkensee



Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, daß Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.


Starterbatterien

Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten:
Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starterbatterie dem Verkäufer keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher ggf. zuzüglich Pfand.
Für den erhobenen Pfand erhält der Kunde beim Kauf einer Starterbatterie einen Pfandgutschein.
Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer von einem öffentlich – rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle, hat sich der Kunde mittels Unterschrift und Stempel die ordnungsgemäße Entsorgung bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, diese Bestätigung mit dem Pfandschein, unter Angabe seiner Kundennummer, zur Erstattung des Pfands, an den Verkäufer zurückzusenden. Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem Pfandschein zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim Verkäufer während der Öffnungszeiten abgeben.

Wichtig:
Ein Versand der gebrauchten Batterien an den Verkäufer ist auf Grund der Gefahrengutverordnung nicht zulässig!